FACE & BODY

Mit Vorsicht geniessen

Kunden kompetent und aktuell über UV-Schutz informieren

Veröffentlicht am 26.03.2021

Mit den ersten Sonnenstrahlen und dem Beginn der ersten längeren Feriensaison des Jahres steigt der Wunsch der Menschen nach Aktivitäten im Freien. Und die Sehnsucht nach Urlaub. Sonnenentwöhnte Haut ist aber gut zu schützen.    

 

Die lange Zeit der Dunkelheit und der trüben Tage findet nun ein Ende. Der Wunsch nach Helligkeit und den wohltuenden Wirkungen der UV-Strahlung eint weite Teile der Bevölkerung. Schliesslich fördert Sonnenlicht die Vitamin D-Bildung sowie die Produktion von Endorphinen – und dezent gebräunte Haut gefällt oft besser als ein heller Teint. Gleichzeitig mehren sich die Stimmen der Dermatologen, man möge die sonnenentwöhnte Haut gezielt vor der auch im Frühling bereits aggressiven Sonne schützen. Eine entsprechende Beratung der Kunden ist also dringend erforderlich, aber auch sehr komplex. Hier daher einige grundlegende Aspekte:

Elektromagnetische Strahlung mit einer kleineren Wellenlänge als Violett (unter 400 Nanometer – nm) wird als Ultraviolettstrahlung bezeichnet und in drei Bereiche unterteilt:

  • UVC-Strahlung (100 bis 280 nm), die von der Sonne ausgesandt wird, wird durch die Ozonschicht so gut wie vollständig abgefiltert. Sie wäre für unsere Haut sonst sehr schädlich.
  • UVB-Strahlung (280 bis 315 nm) gilt als hauptverantwortlich für die Entstehung des Sonnenbrandes und ist mitbeteiligt bei der Hautalterung. Sie sorgt dafür, dass in den Melanozyten die Melaninproduktion beginnt. UVB-Strahlung durchdringt Fensterglas meist nicht, wohl aber das Wasser. Ausserdem wird sie mit zu den Verursachern von Hautkrebs gezählt.
  • UVA-Strahlung (315 bis 400 nm) trägt wesentlich zur Hautalterung bei, kann in hohen Dosen bei längerer Einwirkzeit aber auch Sonnenbrand verursachen. Sie gilt im Tierversuch als krebserregend und kann auch Fensterglas durchdringen. Beim Bräunungsprozess sorgt die UVA-Strahlung für die Dunklung des vorher produzierten Melanins.

Fasst man die in verschiedenen Untersuchungen und Veröffentlichungen sowie in Gesprächen mit Kunden wahrgenommenen Anforderungen an Sonnenschutzmittel zusammen, lassen sich insgesamt fünf Hauptforderungen definieren:

  • ein hoher Licht- und Breitbandschutz
  • Schweiss- und Wasserfestigkeit
  • eine gute Haftung auf der Haut
  • Stabilität gegen Licht, Luft und Hitze
  • eine gute Verträglichkeit

Für einen Teil der Nutzer kommt zusätzlich die Frage nach der bequemen Anwendung und die Forderung nach wenig „Klebefaktor“ an den Händen auf.

 

Realistisch bleiben

Viele Anforderungen können Sonnenschutzmittel tatsächlich nicht erfüllen:

  • Sie schützen nicht vor allen Arten des Hautkrebses beziehungsweise sie schützen vor unterschiedlichen Arten ganz unterschiedlich.
  • Ihre Schutzwirkung ist abhängig von der Wellenlänge der UV-Strahlung.
  • Ausserdem ist es wichtig, bei der Beratung der Kunden immer darauf aufmerksam zu machen, dass die Lichtschutzfaktoren in Sonnenschutzmitteln sich nicht auf den Hautkrebs bzw. das Risiko der Hautkrebsentstehung beziehen.

Mehrere Untersuchungen haben gezeigt, dass Sonnenschutz nur richtig aufgetragen tatsächlich auch richtig wirkt. Hierbei sind konsequentes Handeln und die Anleitung der Kunden erforderlich. Als Standardempfehlung gelten generell zwei Milligramm Sonnenschutzcreme pro Quadratzentimeter Haut mit dem Lichtschutzfaktor 16. Realität sind laut Untersuchungen 0,5 Milligramm Lichtschutzmittel pro Quadratzentimeter Haut, was einem Lichtschutzfaktor 2 entspricht (LSF 2). Bei korrekter Anwendung müssen pro zwei Quadratmeter Haut ungefähr 40 Gramm Sonnenschutzmittel pro Einreibung pro Tag und pro Person gerechnet werden.

Die Neuordnung des Sonnenschutzes durch die EU hat die Forderung definiert, dass der Lichtschutzfaktor mindestens LSF 6 betragen muss und dass Produkte mit Lichtschutzfaktoren 2 oder 4 als Pflegeprodukte mit dem Zusatznutzen Lichtschutz gelten. Sie sind somit nicht als Sonnenschutzmittel definiert. Der Umfang des UVA-Schutzes soll mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes umfassen. Die Wirkstoffe in Sonnenschutzmitteln lassen sich in drei Hauptkomponenten unterteilen. Die schutzrelevanten Gruppen sind dabei: chemischer Lichtschutz oder organische UV-Filter-Substanzen sowie mikronisierte Pigmente oder physikalischer Lichtschutz. Daneben kommen verschiedene Antioxidanzien zum Einsatz, z. B. Vitamin E, Carotinoide und Flavonoide, sowie Enzyme, welche die DNA-Reparatur fördern und beschleunigen. Dieser Cocktail wird abgerundet mit hautpflegenden und -beruhigenden Substanzen.

 

Eine Frage des Ziels

Sonnenschutzmittel stehen in verschiedensten Darreichungsformen zur Verfügung. Cremes und Lotionen vom Emulsionstyp Wasserin- Öl besitzen neben ihrer UV-Schutz- oft eine Pflegewirkung. Ob man sich für physikalische oder chemische Lichtschutzfilter entscheidet, ist jedoch nur zum Teil eine Frage des persönlichen Geschmacks. Physikalischer Lichtschutz basiert auf Filtern, die das schädliche Licht nicht an die Haut lassen. Sie werden auch als mechanische oder mineralische Filter bezeichnet und reflektieren die UV-Strahlung. Die Wirkstoffe dringen somit nicht in die Haut ein und lösen seltener Allergien aus. Damit sind sie ein wichtiges Lichtschutzmittel für Kinder. Nachteilig kann ihre unkomfortable Anwendung sein. Manchmal hinterlassen sie Spuren auf der Haut, die als unangenehmer Film empfunden werden.

Chemische Lichtschutzfilter wandeln Licht in Wärme um und absorbieren die eintreffende UV-Strahlung. Sie erscheinen in der Anwendung komfortabler, doch ihre (Umwelt-)Verträglichkeit wird diskutiert. Die Auswahl des Lichtschutzfaktors und -filters sollte ganz gezielt vom Hauttyp der zu schützenden Person abhängig gemacht werden.

  • Hauttyp I (sehr helle bis blasse Haut): empfohlener LSF 30-50
  • Hauttyp II (helle Haut): LSF 15-50
  • Hauttyp III (hellbraune Haut): LSF 15- 25
  • Hauttyp IV (braune Haut): LSF 6-15
  • Kinderhaut (sehr helle bis blasse Haut): LSF 30-50+  

Mit besonderem Bedacht

Normalerweise sollte es keine Empfehlung für Kinderhaut geben. Allerdings müssen wir uns hier an der Realität orientieren: Wenn die Eltern verreisen, fahren die Kinder ja meistens mit und sind also auch vor UV-Strahlung zu schützen. Neugeborenen- oder Babyhaut sollte aber auf keinen Fall der Sonne ausgesetzt werden! Eine Empfehlung für den Verzicht auf UV-Strahlung bei Kindern sollten Sie auf jeden Fall abgeben. Auch ein Hinweis auf den Hautschutz durch Textilien ist nicht zu versäumen.

Zur richtigen Anwendung von Sonnenschutzmitteln gehört es, das Eincremen zwar regelmässig zu wiederholen, aber nicht darauf zu setzen, dass das Nachcremen oder wiederholte Auftragen die Schutzwirkung erhöht. Dies ist nicht der Fall! Allerdings sorgt das erneute Auftragen des Mittels dafür, dass das Produkt, das vorher vielleicht durch Wasser abgetragen wurde, seine volle Schutzwirkung entfalten kann.

Der früher von den Marketingabteilungen benutzte Begriff Sunblocker darf in diesem Umfang übrigens heute nicht mehr verwendet werden. Hierfür gibt es ersatzweise die Schutzkategorie „sehr hoher Schutz LSF 50+“. Sie garantiert aber auch keinen 100-prozentigen Lichtschutz. Lichtschutz trägt man idealerweise mindestens 30 Minuten vor der ersten Sonnenbestrahlung auf.

Die Augen reagieren besonders empfindlich auf Sonnenlicht und UV-Strahlung. Deshalb sollte man auf extreme Belastungen ohne Schutzmassnahmen verzichten, z. B. Aufenthalte im Hochgebirge bei Schnee oder direkt im gleissenden Wasser. Hier kann die Empfehlung nur lauten: Sonnenbrille mit UV-Filter. Dabei ist auf seitliche Sonnenschutzabschnitte zu achten, da die Streustrahlung sonst doch bis zu den Augen vordringt.

 

Sicher im Wasser

Vorsicht gilt auch im Umgang mit wasserfesten Produkten. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass keine Creme absolut wasserfest ist. Durch Feuchtigkeit verliert der Schutz nach und nach seine Wirkung. Spätestens nach dem Abtrocknen muss unbedingt nachgecremt werden. Beim Badeurlaub gilt zu beachten, das Wasser und Schweiss die Wirkung des UV-Lichtes auf der Haut verstärken. Sie weichen die Hornhaut auf und machen sie so durchlässiger.

Selbst unter Wasser ist man nicht vor den UV-Strahlen sicher. Sie kommen etwa 50 Zentimeter tief ins Wasser, sodass man auf dieser Ebene noch etwa 60 Prozent UVB-Strahlen und sogar 85 Prozent der UVA-Strahlen zu spüren bekommt. Wer seinen Urlaub z. B. mit Schnorcheln verbringen will, sollte sich zusätzlich vor Sand und reflektierender Strahlung schützen und z. B. ein T-Shirt anziehen. Wer generell auf Nummer sicher gehen will, sollte die vier H-Regel beachten, die für die Begriffe Hut, Hemd, Hose und hoher Lichtschutzfaktor steht.

Trotzdem ist davon auszugehen, dass der Lichtschutzfaktor nur ein statistisch errechneter Richtwert ist, der sowohl nach oben wie auch unten abweichen kann. Generell gilt, dass man mit Lichtschutzfaktor 30 theoretisch 30-mal länger als normal, also rund fünf Stunden, in der Sonne bleiben darf, was allerdings nur unter Laborbedingungen gilt. Im Alltag sollte man die Angaben zum Lichtschutzfaktor nie so ausreizen.

Zu einer qualifizierten Beratung gehört es auch, das Ferienziel zu erfragen. Ein Aufenthalt in Spanien, beim Wandern in den Bergen oder in Australien beim Surfen stellt völlig andere Anforderungen an den Lichtschutz. Zudem sollte man darauf hinweisen, dass der Nachkauf eines Sonnenschutzmittels im Ausland anders zu beurteilen sein kann. In den USA etwa nutzt man angeblich noch die gleichen Inhaltsstoffe wie vor 15 Jahren. In Australien, wo Strandvergnügen und Wassersport zum Alltag dazugehören, hat man dagegen z. B. viel striktere Regeln in Bezug auf die Wasserfestigkeit als in Europa. Eine Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 muss dort auch noch nach vier Stunden im Whirlpool den Lichtschutzfaktor 50 haben, in Europa hingegen darf der Lichtschutzfaktor nach 80 Minuten auf 25 heruntergegangen sein. Somit bleibt das Fazit, dass das Ferienziel, die zu schützenden Person und die gewählte Freizeitbeschäftigung bekannt sein müssen, um eine adäquate Schutzempfehlung abgeben zu können.

Was ist bei der Anwendung der Produkte zu beachten?

  • Eine Creme (Öl-in-Wasser-Zubereitung) lässt sich leicht auftragen, jedoch auch leicht abwaschen. Sie eignet sich am besten für eine normale und Mischhaut.
  • Hydrogele (ölfrei) schützen nur mässig vor UV-Strahlen und waschen sich leicht ab. Sie sind daher eher für Personen mit stark fettender Haut oder Akne geeignet.
  • Lipogele (fetthaltig) sind wasserabweisend und deshalb besonders für Personen mit trockener Haut und für den Wassersport geeignet.

 

Besonderheiten einbeziehen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt übrigens, kein Sonnenschutzmittel mit der Filtersubstanz 4-MBC (3-(4-Methylbenzyliden)-DL-campher) zu verwenden. Wer Naturkosmetik bevorzugt, kann auf Mittel mit rein mineralischem Schutz ausweichen, da die Unbedenklichkeit der ansonsten chemischen UV-Filter nicht bewiesen werden konnte. Duftstoffe können Allergikern unangenehm zusetzen.

Weitere Aspekte wie Hautkrankheiten, Empfindlichkeiten oder Allergien können die Beratung zusätzlich beeinflussen und sollten im Zweifelsfall dazu führen, dass die zu beratende Person zu ihrem behandelnden Arzt geschickt wird.

Für jeden Typ

Die Darreichungsformen von Sonnenschutzmitteln sind sehr unterschiedlich, hier eine kleine Übersicht:

  • Cremes und Lotionen der Emulsionstypen Öl-in-Wasser (O/W) oder Wasser-in-Öl (W/O)
  • Mikroemulsionen (z. B. Sprays)
  • Fett- und emulgatorfreie Gele
  • Wasserfreie Zubereitungen (z. B. Wachsstifte)
  • Liposomale Formulierungen

 

 

 

Autor

Dr. Med. Norbert Schmid-Keiner studierte Medizin. Nach zahlreichen Stationen in der Industrie ist er selbstständiger Autor und Trainer. Er hat sich auf den Bereich Licht, UV-Strahlung sowie deren Wirkungen spezialisiert und ist Inhaber des Beratungsunternehmens s:tc.

KONTAKT

Schmid-Keiner@t-online.de

 

 

Text: Norbert Schmid-Keiner

Fotos: stock.adobe.com (3), Norbert Schmid-Keiner (1)

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